Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) tritt 2025 in Kraft: Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich in Kraft. Höchste Zeit also, sich mit den dann geltenden Regeln auseinanderzusetzen! Webseiten, Apps und andere digitale Produkte müssen spätestens dann barrierefrei werden. Unternehmen sollten sich diesem Thema jetzt schon stellen - und das nicht nur wegen ihrer rechtlichen, sondern auch gesellschaftlichen Verantwortung.
Es fordert Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Wer ist betroffen:
- Onlineshop- und Webseiten-Betreiber im B2C-Geschäft
- Elektronische Kommunikationsdienste wie Video-Telefonie
- Apps und Websites die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen
- Websites, Apps, elektronische Tickets und elektronische Ticketdienste von Personenbeförderungsdiensten
- Bankdienstleistungen
- Und viele mehr!
Ausgenommene Unternehmen:
- Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten
- Unternehmen mit weniger als als 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme
- Produkte, die grundlegend verändert werden müssen und deren Anpassung ein wirtschaftliches Risiko darstellt
Ausgenommene Websites und Apps:
- Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden
- Archive, die nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr bearbeitet werden
- Inhalte von Dritten, die das Unternehmen nicht kontrolliert
- Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden
Maßnahmen bei Nichteinhaltung: Behörden überwachen die Einhaltung der Anforderungen und können bei Verstößen Strafen von bis zu 80.000 € verhängen. Auf jeden Fall sollten auch kleine Unternehmen barrierefreie Inhalte anbieten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Wir beraten selbstverständlich bei Fragen zur Umsetzung der neuen Regelungen.
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