98%
der Websites sind für Menschen mit Einschränkungen unzugänglich
1.5
Milliarden Menschen mit Behinderungen, die Gleichberechtigung verdienen
20%
der Weltbevölkerung, die eine Einschränkung haben
WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines, also Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Der tausendseitige Leitfaden definiert die notwendigen technischen Standards, um Websites für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Er hat enormen Einfluss auf die nationale und übernationale Gesetzgebung.
Die EU hat sich verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, und arbeitet aktiv daran, durch Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit das Nutzungserlebnis für alle Userinnen und User zu verbessern. Im Rahmen dieser Arbeit wird sichergestellt, dass Produkte und Inhalte den aktuellen Standards entsprechen, insbesondere den in den Richtlinien (EU) 2016/2102 und 2019/882 (EAA) aufgeführten.
Die Richtlinien verpflichten Organisationen des öffentlichen Sektors und bestimmte Personengruppen, das Grundsatzdokument EN 301 549 auf ihre Websites und Online-Tools anzuwenden.
Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verpflichtet Österreich ab dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme, sofern sie Endkund:innen direkt bedienen.Die Anforderungen basieren auf den WCAG 2.1 AA-Kriterien und setzen den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um.
Das Gesetz gilt für Websites und mobile Anwendungen des Bundes bzw. Agenturen des Bundes.
In der jüngsten Fassung gilt dieses Gesetz für verschiedene Kategorien, darunter:
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